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Allgemeine Geschäftsbedingungen

gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V. (01.09.25)

1) Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Sie gelten auch für künftige Folgegeschäfte, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2) Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die Leistungen des Illustrators sind urheberrechtlich geschützt. Die Zahlung eines Werkhonorars allein berechtigt nicht zur Nutzung. Die Nutzung setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten voraus. Nutzungsrechte werden nach Art (z. B. Print, Web, Social Media), Umfang, Dauer, Gebiet und Exklusivität definiert und schriftlich vereinbart.

3) Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Auftragsbestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

4) Vergütung
Alle Tätigkeiten des Illustrators – einschließlich der Präsentationen, den Entwürfen und die finale Erstellung der Illustrationen – sind vergütungspflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) Vergütung für die Entwurfsphase (z. B. Layout und Konzept)
b) Vergütung für die Finalisierung (z. B. Reinzeichnung und Bereitstellung aller relevanten Dateiformate)
c) Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte

Der Anspruch auf Vergütung der Nutzungsrechte entsteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers beeinflussen die Vergütung nicht. Die Künstlersozialabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.

5) Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig und ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich der Auftrag über mehr als vier Wochen oder erfordert er finanzielle Vorleistungen über 50 % der Gesamtvergütung, sind Abschlagszahlungen zu 50 % nach Abschluss der Entwurfsphase und zu 50 % nach Fertigstellung und Ablieferung der Finalisierungsphase zu leisten.

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleiben die bis dahin fälligen Abschlagszahlungen bestehen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. 
Der Auftraggeber gerät 14 Tage nach Ablieferung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nichtnutzung der Leistungen berechtigt nicht zu Minderung oder Rückerstattung. Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

6) Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
Es werden ausschließlich vereinbarte Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentum an Entwürfen, Layouts und den finalen Illustrationen verbleibt beim Illustrator. Überlassene Werkstücke (z. B. Entwürfe und Modelle) bleiben Eigentum des Illustrators und sind nach Ende des Besitzrechts unbeschädigt zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Auftraggeber bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.

Die Nutzung darf nur im vertraglich festgelegten Umfang erfolgen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden einfache Nutzungsrechte für die vereinbarte Dauer, inhaltlich und räumlich (standardmäßig Deutschland) eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung und einer entsprechenden Zusatzvergütung. Rechte an den Arbeiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung über. Der Illustrator ist berechtigt, seine Werke zu signieren und als Urheber genannt zu werden. Digitale Werke sind elektronisch mit seinem Namen zu verknüpfen.

Eine Bearbeitung oder Veränderung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird. Der Illustrator ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, Quellcodes oder Daten aufzubewahren oder herauszugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 

Bei Verletzung von Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Urheberbenennungsrechten kann der Illustrator eine Vertragsstrafe bis zur dreifachen Grundvergütung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Illustrator darf alle erbrachten Leistungen uneingeschränkt zur Eigenwerbung nutzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7) Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Jede weitere Änderung, zusätzliche Entwürfe, finale Illustrationen oder Zusatzleistungen (z. B. Manuskriptstudium, Kuriere, Reproduktionen, Datenträger) werden nach Aufwand berechnet. Der Stundensatz orientiert sich an den Empfehlungen der Illustratoren Organisation e. V. (I.O.). Sind Sonderleistungen oder Nebenkosten in der Auftragsbestätigung ausgewiesen, gilt die dort angegebene Vergütung.

Wird der Vertrag aus nicht vom Illustrator zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, sind die bis dahin angefallenen Vergütungen und Nebenkosten zu zahlen.

8) Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig und in gängigen Formaten bereit und sichert zu, dass er über die dafür notwendigen Rechte verfügt. Er weist den Illustrator unaufgefordert auf alle relevanten Umstände hin. Unterlässt er die Mitwirkung, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen. Entwicklungsstufen, die gemeinsam festgelegt werden, sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu erfüllen.

9) Lieferung, Lieferzeit
Liefertermine gelten nur, wenn alle Mitwirkungspflichten erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Illustrator informiert den Auftraggeber über Verzögerungen. Verzögert sich der Auftrag durch Verschulden des Auftraggebers, kann der Illustrator Schadensersatz oder eine Vergütungserhöhung verlangen.

10) Gefahrübergang
Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am Sitz des Illustrators. Wünscht der Auftraggeber eine andere Lieferung, erfolgt diese auf seine Kosten und Gefahr. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder mit Empfang durch den Auftraggeber über.

11) Mängelgewährleistung, Haftung
Der Illustrator hat künstlerische Gestaltungsfreiheit. Geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Farbabweichungen zwischen Bildschirm- und Druckdarstellung sind technisch bedingt und kein Mangel. Mängel sind unverzüglich nach Erhalt zu rügen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nachbesserung. Scheitert diese nach zwei Versuchen, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Dienstleistungen Dritter haftet der Illustrator nur bei Auswahlverschulden. Der Auftraggeber prüft die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Beruhen Rechtsverletzungen auf Vorgaben oder Vorlagen des Auftraggebers, haftet dieser allein und stellt den Illustrator von Ansprüchen Dritter frei.

12) Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten erhält der Illustrator mindestens ein einwandfreies, ungefaltetes Belegexemplar unentgeltlich, das er zu Eigenwerbezwecken nutzen darf.

13) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14) Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
 

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